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Erstellt: Donnerstag, 18. August 2022 22:43
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— Geschrieben von Carsten Schäfer
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Nachdem es in den letzten 2 Wochen insgesamt 4 Mannschaftsrückzüge (Bönen / Gütersloh / Detmold / Marten II) in den Landes- und Bezirksligen gab, hat heute der Vorstand des Ringerverbandes NRW beschlossen, die Gastringerregel für die Bezirks- und Landesliga anzupassen.
Die in Nr. 32 Ziffer 4 der Richtlinien für Mannschaftskämpfe genannten Antragsfristen entfallen für die Landes- und Bezirksliga ab dem 18.08.2022. Das heißt, dass Gastringeranträge jederzeit von den Vereinen der Landes- und Bezirksliga gestellt werden können. Das Gastringerrecht gilt unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung.
Bei der Beschlussfassung gab es folgende Beweggründe:
- Der Verband möchten verhindern, dass ggf. weitere Vereine aufgrund fehlender Ringer ihre Mannschaft aus der Landes- oder Bezirksliga zurückziehen müssen.
- Weiterhin möchte der Verband auch Sportlern, deren Vereine nicht bzw. nicht mehr am Mannschaftsbetrieb teilnehmen, die Chance geben, kurzfristig in die Mannschaftsaison der Landes- oder Bezirksliga einzusteigen.