Geschrieben von Ringerverband NRW
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Erstellt: Freitag, 02. Januar 2004 02:00
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Bei der Beantragung von Landeslizenzen für nichtdeutsche Ringer sind ab dem 2004-01-01 zusätzlich folgende Punkte zu beachten: - Nichtdeutsche Sportler, die laut Startausweis keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen bei der Beantragung der Landeslizenz zusätzlich – sofern die gesetzlichen Bestimmungen dieses erfordern ‑ eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Diese muss mindestens bis zum Ablauf der Mannschaftssaison Gültigkeit besitzen. Touristenvisa werden als Aufenthaltserlaubnis nicht anerkannt. Auf Verlangen ist dem Ringerverband NRW der Wohnsitz durch Meldebescheinigung nachzuweisen.
- Sofern der Lizenzantrag bei Mannschaftskämpfen der Ober-, Verbands-, Landes- und Bezirksligen an der Waage eingereicht wird, ist die erforderliche Aufenthaltserlaubnis beizufügen.
- Lizenzanträge, die ohne die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, sind ungültig und werden ohne Bearbeitung an den Verein zurückgesandt.